Info
Wieder befüllbare Flüssiggasflaschen bzw. Gastankflaschen sind keine Flüssiggastanks!
Man nennt diese nun Druckbehälter zur Selbstbefüllung und es gelten die selben Anforderungen wie bei den Flüssiggasflaschen
In der Technischen Regel - Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) vom Juni 2026 ist die Benutzung von Druckbehältern zur Selbstbefüllung unter Punkt 3.15 und 5.3 nun endlich geregelt.
Entwurf der Betriebsanleitung/Einbauanleitung zum Download >>>> INFO
Aber eins sollten Sie bedenken:
Der Zeitraum für die Benutzung jeder Flüssiggasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
Aber wiederbefüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!

Die Gasfachfrau GmbH https://gasfachfrau.de/products/alugas-travel-mate-tankflasche
ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0 https://www.alugas.de/

Eine Beispiel für eine Schnellkupplung mit Rückschlagventil:
siehe Camping Wagner Artikelnummer 145081
