
Prüfung von Wohnwagen, Wohnmobilen, Mobilheimen, Gartenlauben oder Jagdhütten

ab Juli 2023 Neue Prüfbescheinigung

Ab dem 1. Juli 2023 ist für jede Prüfung die neue überarbeitete Prüfbescheinigung zu verwenden. Die bisherigen Bescheinigungen (gelbe Hefte) werden hiermit unbrauchbar.
(Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) August 2022 Seite 55-58)
(Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) August 2022 Seite 55-58)
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Bei Fälligkeit was ist zu tun?
- Vorlage der letzten Prüfbescheinigung
- Vorlage der Herstellerbescheinigung (Neuinstallation / Erstabnahme)
- Vorlage der Bedienungsanleitungen aller Flüssiggasgeräte sowie des Druckreglers
- alle angeschlossenen Flüssiggasgeräte sollten funktionieren
- mindestens eine gefüllte Flüssiggasflasche (Propan oder Butan) muss vorhanden sein
- Bei einem Flüssiggastank: Vorlage der 10-jährigen Prüfbescheinigung oder der Nachweis über den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung
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Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Hier ist innen eine thermischen Absperreinrichtung zu verwenden!
(Vorschriften: TRF, FEUVO und DIN 4811 F1-t)
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Abgasprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Hier ist ein Regler mit einer thermischen Absperreinrichtung zu verwenden!
In Schlafräumen darf eine Propangasflasche nicht verwendet bzw. gelagert werden!
In Schlafräumen darf eine Propangasflasche nicht verwendet bzw. gelagert werden!
(Vorschriften: TRF, FEUVO und DIN 4811 F1-t)
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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